Wirken Sie mit bei der Einführung von neuen, innovativen IT‑Technologien im BAMF.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will den eingeschlagenen Weg einer digitalen Behörde weiter ausbauen und stellt mit der Umsetzung der aktuellen Digitalisierungsagenda sicher, dass seine gesetzlichen Aufgaben auch im Rahmen sich ständig ändernder Einflussfaktoren krisensicher wahrgenommen werden können.
Unsere IT‑Abteilung setzt hierbei auf eine Micro-Service-basierte IT‑Infrastruktur und schafft im Rahmen einer agilen Softwareentwicklung zukunftsfähige IT‑Lösungen in einem modernen Arbeitsumfeld. In diesem Zusammenhang werden innovative Technologien wie Blockchain und künstliche Intelligenz genutzt und eine containerbasierte Cloud-Plattform etabliert.
Der Bereich Softwareentwicklung ist dabei das Kernthema der Gruppe 22. Das vielfältige Aufgabenspektrum reicht von Fachanwendungsentwicklungen im Bereich der Asyl- und Integrationssysteme sowie der „Platform as a Service (PaaS)"‑Middleware über den IT‑Innovationshub bis hin zu behördenübergreifenden Schnittstellen und Data-Warehouse-Anwendungen.
Weitere Informationen rund um das Thema Digitalisierung finden Sie unter www.bamf.de/digitalisierung.
Für verschiedene Referate der Gruppe 22 – Digitale Services, IT‑Innovation, CTO – suchen wir zeitnah für die Dienstorte Nürnberg und Berlin
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 20.10.2025 ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem „Interamt".
*Diplomabschlüsse der staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien folgender Länder i. S. der im § 20 i. V. m. § 7 Nummer 2 Buchstabe a Bundeslaufbahnverordnung (BLV) werden als einem an einer (Fach-)Hochschule erworbenen Bachelorabschluss gleichwertig angesehen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (nur die ehemalige staatliche Berufsakademie), Hessen, Nordrhein‑Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen das Service-Center unter der Rufnummer 0911 943‑0 bzw. unter service@bamf.bund.de gern zur Verfügung.
Das Bundesamt hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt, daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.
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